Unsere Leistungen auf einen Blick
Betreuung
- aktivierende Demenzbetreuung
- stundenweise Verhinderungspflege
- Urlaubvertretungen
Alltagsbegleitung
- Terminbegleitung (z. B. zu Behörden, Ärzten, Therapien oder Kliniken)
- Einkaufsbegleitung
- Freizeitbegleitung (z. B. Cafébesuche, kosmetische Behandlungen, Friedhofsbesuche)
- Unterstützung bei Anträgen und bürokratischen Abläufen
Gesellschaft leisten
- Spaziergänge (auch mit Hund)
- Gemeinsame Aktivitäten
- Gesellschaftsspiele und Gesprächspartner
Haushaltshilfe
- Mahlzeiten zubereiten & Backen
- Wäschepflege
- leichte Reinigungstätigkeiten
- Fensterreinigung
- organisieren und strukturieren
Wir bieten keine reinen Fahrdienste an!!
Ergänzende Leistungen
• leichte Gartentätigkeiten
• Abwesenheitsservice während eines Krankenhausaufenthaltes (Privatleistung)
• Begleitung von MD-Gutachten (Preis auf Anfrage)
• Beratungsgespräche zu Finanzierungsoptionen (Preis auf Anfrage)
Abrechnung
Für Interessenten mit bestehendem Pflegegrad können die Leistungen über die Pflegekasse nach folgenden Paragraphen abgerufen werden:
§45b (Entlastungsleistung)
§45a( Kombinationsleistung)
§39 SGB XI (Verhinderungspflege)
Alltagsbegleitung und Assistenz als Privatleistung sind jederzeit möglich
Gesetzlich Versicherte, die sich aufgrund von Krankheit oder Operationen vorübergehend nicht selbstständig versorgen können, haben Anspruch auf Hilfe im Haushalt nach §38 SGB V.
Eine private Unfallversicherung wie auch verschiedentliche BG Träger
finanzieren Hilfen im Haushalt.
Die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Pflege- und Betreuungsleistungen)
ist nach §35a Abs. 2 EStG
zu 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Jahr abzugsfähig.